Nachrichten aus dem Netzwerk Berlin
Informieren Sie sich unbedingt persönlich über Ihre Ansprüche auf Arbeitslosengeld!
- Im Rahmen der Workshops des Projekts „MAPs (mitausreisende) PartnerInnen steigen wieder ein!“ zeigte sich, dass viele TeilnehmerInnen nicht genügend über ihre Möglichkeiten und Ansprüche auf Arbeitslosengeld trotz internationaler Mobilität wussten. Zum Beispiel kann unter bestimmten Umständen ein Anspruch auf Arbeitslosengeld, der vor der Ausreise erworben wurde und noch nicht verbraucht ist, wiederbewilligt werden, wenn seit seinem Entstehen noch nicht vier Jahre vergangen sind.
- Doch jeder Fall ist ein Einzelfall und muss auch einzeln beraten werden! Informieren Sie sich unbedingt persönlich vor einer Kündigung wegen einer Ausreise als Mitreisende bei der für Sie direkt zuständigen Agentur für Arbeit, um die richtigen Schritte zu unternehmen. Hilfreich ist auch eine „outgoing-Beratung“ der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) der Agentur für Arbeit. Erste Informationen bietet das Merkblatt 20 der Arbeitsagentur zum Thema „Arbeitslosengeld und Auslandsbeschäftigung“.
Treffen des Netzwerks Berlin
- Wir treffen uns alle zwei Monate in der Praxis im Gartenhaus in der Reinhardtstraße 3 in Berlin Mitte. Da die Lebenssituationen so unterschiedlich sein können, gibt es sowohl ein Treffen am Abend (Dienstag) als auch am Vormittag (Freitag).
- Die nächsten Termine sind:
- Dienstag, 03.11.2015 um 18.00 Uhr und
- Freitag, 06.11.2015 um 10.00 Uhr.
- Wir bitten um Anmeldung bei: Ute Ohme – Mail: / Mobil: 0151 / 52 56 63 55
AGs Lebenslauf und Bewerbung / Selbstständigkeit
- „Karriere mobil“ bietet Arbeitsgemeinschaften zu den Themen „Lebenslauf und Bewerbung“ und „Selbstständigkeit“.
- Bei Interesse wenden Sie sich bitte an: Ute Ohme – Mail: / Mobil: 0151 / 52 56 63 55
Foto: Colourbox.de