Nachrichten aus dem Netzwerk Berlin

Informieren Sie sich unbedingt persönlich über Ihre Ansprüche auf Arbeitslosengeld!

  • Im Rahmen der Workshops des Projekts „MAPs (mitausreisende) PartnerInnen steigen wieder ein!“ zeigte sich, dass viele TeilnehmerInnen nicht genügend über ihre Möglichkeiten und Ansprüche auf Arbeitslosengeld trotz internationaler Mobilität wussten. Zum Beispiel kann unter bestimmten Umständen ein Anspruch auf Arbeitslosengeld, der vor der Ausreise erworben wurde und noch nicht verbraucht ist, wiederbewilligt werden, wenn seit seinem Entstehen noch nicht vier Jahre vergangen sind.
  • Doch jeder Fall ist ein Einzelfall und muss auch einzeln beraten werden! Informieren Sie sich unbedingt persönlich vor einer Kündigung wegen einer Ausreise als Mitreisende bei der für Sie direkt zuständigen Agentur für Arbeit, um die richtigen Schritte zu unternehmen. Hilfreich ist auch eine „outgoing-Beratung“ der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) der Agentur für Arbeit. Erste Informationen bietet das Merkblatt 20 der Arbeitsagentur zum Thema „Arbeitslosengeld und Auslandsbeschäftigung“.

Treffen des Netzwerks Berlin

AGs Lebenslauf und Bewerbung / Selbstständigkeit

Foto: Colourbox.de

Ute Ohme

Dr. phil. Ute Ohme war bereits während ihres musikwissenschaftlichen Studiums als mitreisende Partnerin in Nepal, dann folgten mehrjährige Aufenthalte in Simbabwe, der Türkei und Südafrika sowie auch innerdeutsche Umzüge. Ute Ohme hat sich ihre beruflichen Betätigungsfelder stets sehr kreativ erarbeitet, zunächst als Organisatorin von Kulturprojekten sowie musikwissenschaftliche Dozentin, später als Organisatorin von Projekten im Bereich Lernen und Erwachsenenbildung. Sie hat zwei erwachsene Kinder und ist heute Beraterin und Coach.