Studie: mit welcher Unterstützung (manche) Mitreisende bereits rechnen können

Die Wirtschaftswissenschaftler Horst Groenewald und Volker Stein veröffentlichten 2012 die Studie „Auslandsentsendung aktuell. Benchmarkingstudie zu den Entsendungsrichtlinien 38 führender deutscher Unternehmen“. Es geht in dieser Studie um einen Vergleich der derzeit angewendeten Regelungen bei Auslandsentsendungen in mittelgroßen und großen deutschen Unternehmen. Diese Unternehmen werden in der Studie genannt, unter anderem sind es Firmen wie BASF AG, Bayer AG, Siemens AG, Deutsche Bank AG, Tchibo GmbH oder TÜV NORD AG, um nur einige Beispiele zu nennen (vgl. Groenewald u. Stein, 2012, S. 16). In der Studie aber sind die Informationen anonymisiert.

Als Zielgruppe ihrer Studie nennen die Autoren neben Unternehmen, die sich einen Eindruck von der gängigen Praxis in diesem Bereich verschaffen wollen, auch Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die eine solche Entsendung planen und sich über mögliche vertragliche Regelungen informieren wollen. Die Studie erfasst allerdings ausschließlich die in 38 Unternehmen vorhandenen Richtlinien, „ergänzende Zusagen in individuellen Entsendungsverträgen“ (ebenda S. 2) können natürlich nicht dargestellt werden. Die Autoren hoffen aber unter anderem, mit den Benchmarking-Ergebnissen Anregungen für die Ausgestaltung sowie Optimierung von Entsendungsrichtlinien geben zu können, zum Beispiel auch „zur Verbesserung der Konkurrenzfähigkeit im Kampf um international einsatzfähige Talente“ (ebenda S. 3).

Die Studie stellt umfassend alle Aspekte von Entsendungsprozessen dar. Als Beispiele seien hier erwähnt die zeitliche Vertragsgestaltung, die Vorbereitung von Expatriate und Familie, das Wohnen, die soziale Sicherung, die Rückkehr und so weiter. Zusammenfassend dargestellt werden soll an dieser Stelle nur das Thema „Unterstützung des Partners bei Arbeitsplatzsuche und Weiterbildung“ (vgl. ebenda S. 153-156, alle folgenden Zitate sind diesen Seiten der Studie entnommen, die Autoren fassen dabei unter dem Begriff „Partner“ weibliche wie männliche Partner zusammen).

In 27 der 38 untersuchten Entsendungsrichtlinien wird die dual career-Problematik berücksichtigt. Dementsprechend gibt es bei elf der Richtlinien „keine explizite Aussage zur Unterstützung beziehungsweise Förderung des Partners“. Allerdings stellen Groenewald und Stein fest, dass von den 27 Richtlinien nur 18 einen „soliden, teils recht differenzierten Überblick“ bieten.

„In keiner der 27 Aussagen wird erwähnt, dass Einkommenseinbußen aufgrund einer Aufgabe der Berufstätigkeit in Deutschland den begleitenden Partnern ganz oder teilweise kompensiert werden (dies wird in elf Texten sogar ausdrücklich ausgeschlossen). Allerdings werden fast durchweg sowohl für die Integration im Gastland als auch im Vorfeld der späteren Repatriierung vielfältige Hilfen angeboten.“

In 20 der untersuchten Richtlinien wird auf finanzielle Partner-Budgets hingewiesen. Hierbei gibt es sowohl einmalige wie auch jährliche Zahlungen. Die einmaligen Zahlungen betragen bei acht Richtlinien zwischen 1.500 und 3.000 Euro, bei sechs zwischen 3.500 und 5.000 Euro und bei einer Richtlinie mehr als 5.000 Euro. Jährlich maximal 2.000 Euro sehen fünf Richtlinien vor, jährlich zwischen 2.000 und 4.000 Euro eine Richtlinie, zwei sehen eine jährliche Zahlung von über 4.000 Euro vor. Nach insgesamt neun dieser Richtlinien sind die Zahlungen auch für eine berufliche Wiedereingliederung nach Rückkehr nutzbar.

Als Ziele der (finanziellen) Unterstützung werden in den Richtlinien genannt:
• die Integration in das anderskulturelle Umfeld (zum Beispiel durch Sprachkurse, Coaching, Maßnahmen der Netzwerkbildung) – in neun Richtlinien genannt;
• die Aufnahme einer Berufstätigkeit im Gastland (soweit rechtlich zulässig) – in 20 Richtlinien genannt (zum Beispiel Erlangen der Arbeitserlaubnis, Stellensuche, Bewerbungs- und Laufbahnberatung);
• die Rückkehr in heimatliche Berufstätigkeit – in neun Richtlinien genannt (zum Beispiel durch Qualifikationen, die neue Berufsfelder ermöglichen, Zahlungen aus dem Partner-Budget auch nach Rückkehr noch nutzbar);
• Weiterbildung im weiteren Sinne – in 18 Richtlinien genannt.

Groenewald und Stein weisen abschließend auf spezielle Coaching-Programme eines Unternehmens hin, das die genannten Ziele vereint: „… Die Programme beinhalten maßgeschneiderte Unterstützung für Partner, die im Einsatzland einer Erwerbstätigkeit nachgehen wollen, nach der Rückkehr ins Heimatland wieder eine Erwerbstätigkeit aufnehmen wollen oder sich einfach Unterstützung bei der Integration in ihrer neuen Umgebung wünschen.“ Die Kosten für diese Programme werden allerdings mit dem zur Verfügung gestellten Partner-Budget verrechnet.

Unter Hinweis auf eine weitere Quelle (siehe unten) stellen die Autoren fest, „dass sich multinationale Unternehmen mit der dual career-Problematik zunehmend auseinandersetzen werden, dass sie geeignete Lösungen entwickeln müssen, die sie dann auch über ihre Entsendungsrichtlinien kommunizieren sollten.“

Literatur

  • Groenewald, H. / Stein, V.: Auslandsentsendung aktuell. Benchmarkingstudie zu den Entsendungsrichtlinien 38 führender deutscher Unternehmen. Siegen 2012
  • Festing, M. / Dowling, P.J. / Weber, W. / Engle, A.D.: Internationales Personalmanagement, 3. Aufl., Wiesbaden 2011

Ute Ohme

Dr. phil. Ute Ohme war bereits während ihres musikwissenschaftlichen Studiums als mitreisende Partnerin in Nepal, dann folgten mehrjährige Aufenthalte in Simbabwe, der Türkei und Südafrika sowie auch innerdeutsche Umzüge. Ute Ohme hat sich ihre beruflichen Betätigungsfelder stets sehr kreativ erarbeitet, zunächst als Organisatorin von Kulturprojekten sowie musikwissenschaftliche Dozentin, später als Organisatorin von Projekten im Bereich Lernen und Erwachsenenbildung. Sie hat zwei erwachsene Kinder und ist heute Beraterin und Coach.

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